eine zuweisung bekommen sie vom hausarzt, facharzt oder krankenhaus
die zuweisung muss vor beginn der therapie von ihrer krankenkassa bewilligt werden
seit sommer 2014 ist es so, dass für gkk-versicherte der schein 1 monat lang gültig ist. ist der zuweisungsschein älter als 1 monat, müssen sie nochmals einen neuen von ihrem arzt holen.
nach der bewilligung muss innerhalb von 4 wochen mit der therapie begonnen werden - ansonsten muss der schein nochmals neu bewilligt werden, was allerdings nie ein problem darstellt
trotzdem ist es sinnvoll, vor bewilligung einen termin auszumachen - es gibt oft eine wartezeit