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zuweisung

die therapie erfolgt auf ärztliche zuweisung

  • hausarzt
  • facharzt
  • krankenhaus

die zuweisung muss vor therapiebeginn von ihrer sozialversicherung (gkk, bva, sva, ...) bewilligt werden.

wollen sie sich selbst was gutes tun oder präventiv zur therapie kommen, sind die kosten selbst zu tragen.

siehe auch: häufig gefragt

 

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